Im Rahmen seiner Klausur auf Schloss Meseburg hat das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch (30.08.2023) den nunmehr vierten Nationalen Aktionsplan (NAP) im Rahmen der Teilnahme Deutschlands an der Open Government Partnership (OGP) verabschiedet [1].

Der NAP umfasst für den Zeitraum 2023 bis 2025 elf Selbstverpflichtungen von neun Bundesressorts mit den Schwerpunkten Transparenz, Partizipation und Teilhabe.

Darüber hinaus beteiligen sich die Bundesländer Berlin, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern mit vier eigenen Selbstverpflichtungen in den Bereichen offene Daten (Open Data) und Digitalisierung der Verwaltung.

Eine Vorabversion des 4. NAP kann über die Website „Open Government Deutschland“ der Bundesregierung bezogen werden (s.u.). In Kürze werden dort auch neben der finalen Version eine Kurzfassung, eine barrierefreie Fassung sowie eine englischsprachige Übersetzung bereitgestellt.

Deutschland nimmt seit Dezember 2016 an der OGP teil und setzt sich zusammen mit 76 weiteren Staaten national und international für Open Government ein, d.h. für die Stärkung von Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit im Verwaltungs- und Regierungshandeln. Unterstützt und begleitet wird die Bundesregierung dabei zivilgesellschaftlich durch das Open Government Netzwerk Deutschland.

Quellen und weitere Informationen:

  • [1] „Teilnahme an der Open Government Partnership – Vierter Nationaler Aktionsplan verabschiedet“ in/ auf open-government-deutschland.de, abgerufen am 31.08.2023
  • Website der „Open Government Partnership“ in/ auf opengovpartnership.org, abgerufen am 31.08.2023
  • Website des „Open Government Netzwerk Deutschland“ in/ auf opengovpartnership.de, abgerufen am 31.08.2023