Im Rahmen der Teilnahme Deutschlands an der Open Government Partnership (OGP) wird die Bundesregierung im August unter Federführung des Bundeskanzleramts den nunmehr dritten Nationalen Aktionsplan (NAP) vorlegen. Die Erarbeitung des NAP erfolgt wie üblich unter Beteiligung der Zivilgesellschaft. In dieser dritten Runde kommt ein vereinfachtes zweistufiges Beteiligungsverfahren zur Anwendung. Gründe und Motivation hierfür sind die andauernde Pandemie-Lage, das anstehende Ende der Legislaturperiode, die Erfahrungen aus den vorangegangenen NAP-Prozessen und Verbesserungsvorschläge sowohl der Zivilgesellschaft als auch des unabhängigen Gutachters der OGP.

1. Phase: Die Bundesressorts legen eine noch nicht abschließende und nicht verbindliche Ideenskizze vor, zu denen Vertreter der Zivilgesellschaft als auch Einzelpersonen Stellung nehmen und weitere Ideen vorbringen können. Diese Phase wird mindestens drei Wochen dauern und Mitte März, also in Kürze, beginnen.

2. Phase: In einer zweiten Phase wird es – ab Mai und ebenfalls mindestens drei Wochen lang – möglich sein, zum dann von der Bundesregierung vorgelegten, auf den Ergebnissen der ersten Phase basierenden, NAP-Entwurf Stellung zu nehmen. Die zweite Phase wird sich bewusst terminlich mit der internationalen „Open Government Week“ (OGW) vom 17. bis 21. Mai überschneiden.

Bereits der zweite NAP umfasste Selbstverpflichtungen der Länder. Dies wird auch für den dritten angestrebt. Für Konsultationen der Zivilgesellschaft zwecks Diskussion und Ausgestaltung von Ideen zu diesen Aspekten des NAP sind die ggf. teilnehmenden Länder zuständig.

„Transparentes Verwaltungs- und Regierungshandeln ist für das Vertrauen in unseren Staat und das Funktionieren unseres gesellschaftlichen Miteinanders enorm wichtig!

Um unsere Zukunftsfähigkeit zu bewahren, brauchen wir in unserem Regierungshandeln einen strategischen Einsatz von Offenheit. Wir brauchen Strukturen & Prozesse, die Partizipation & Teilhabe ermöglichen, denn das sind die Vehikel, damit Ideen und neue Ansätze Eingang in das Regierungshandeln finden. Genau dafür steht „Open Government“, genau deshalb nehmen wir als Bundesregierung an der Open Government Partnership teil. OGP ist eine internationale Initiative, die sich für die Förderung von offenem Regierungs- und Verwaltungshandeln einsetzt. Mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung, Rechenschaftslegung, Korruptionsprävention sowie die Nutzung neuer Technologien für eine bessere und bürgerorientierte Regierungsarbeit: diese Ziele werden durch die Umsetzung regelmäßiger Nationaler Aktionspläne unterstützt. Ab Mitte März besteht drei Wochen lang die Gelegenheit, Ideen für den 3. Nationalen Aktionsplan der OGP zu kommentieren.

Bringen Sie sich ein und machen Sie mit unter https://www.open-government-deutschland.de/opengov-de“ – Dorothee Bär (Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin und Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung) auf LinkedIn (s. [1])

Eine terminlich und inhaltlich genauere Planung der beiden Phasen soll laut Mitteilung der Bundesregierung vom 1. Februar „in Kürze“ erfolgen (s. [2]). Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Blogposts (28. Februar) lagen leider noch keine aktualisierten Informationen vor. Erwartet werden kann diese Konkretisierung auf der Seite „Alle OGP-Termine im Überblick – Zeitleiste“ auf der Website „Open Government Deutschland (s.u. „Quellen und weitere Informationen“).

Wie gewohnt wird der Prozess der Konsultation zum und die Erarbeitung des 3. NAP begleitet durch unser „Open Government Netzwerk Deutschland“.

Einzelnachweise:

Quellen und weitere Informationen: