Wir vom Open Government Netzwerk haben vier zivilgesellschaftliche Forderungen an die zukünftige Bundesregierung formuliert – der vollständige Text im Wortlaut:
Digitalisierung ist eines der zentralen Themen der neuen Bundesregierung. Doch diese darf nicht zum Selbstzweck werden. Mit Transparenz, der Einbeziehung der im Digitalisierungsdiskurs aktiven Zivilgesellschaft und einer modernen Verwaltung kann Politik besser auf lokale, nationale und globale Herausforderungen reagieren. Politik benötigt in unserer komplexen Gegenwart die Ideen und das persönliche Engagement der Menschen, wenn sie nicht nur verwalten, sondern auch aktiv gestalten will. Eine offene und durch digitale Werkzeuge unterstützte Regierungsweise ist daher nicht nur eine zentrale Voraussetzung für Teilhabe, sondern auch eine natürliche Barriere gegen politischen Extremismus und nationale Alleingänge.
Mit der Teilnahme an der Open Government Partnership und der Verabschiedung des ersten nationalen Aktionsplans der Bundesregierung ist in dieser Hinsicht ein wichtiger erster Schritt gegangen worden. Jetzt gilt es den nationalen Aktionsplan umzusetzen und mit dem zweiten Aktionsplan ambitionierte Reformen anzustreben.
Dabei ist die Einbindung der Bundesländer und der Kommunen in den OGP-Prozess von kritischer Bedeutung, da diese im ständigen Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern stehen. Um ein klares Zeichen für offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln zu setzen, sollte sich Deutschland im Steering Committee der OGP engagieren.
An die künftige Bundesregierung richten wir ferner diese konkreten Forderungen:
1. Transparenz vorantreiben
Wir fordern den Ausbau des Informationsfreiheitsgesetzes zu einem Transparenzgesetz. Zudem sollte Deutschland der Tromsø-Konvention beitreten. Ausnahmeregelungen zur Verweigerung von Auskünften müssen reduziert und Gebühren vollständig aufgehoben werden. Verträge für steuerlich finanzierte Aufträge müssen öffentlich einsehbar sein und als Open Data zur Verfügung gestellt werden. Zudem muss das Transparenzregister für wirtschaftliche Eigentümer (Beneficial Ownership) zu einem frei zugänglichen Informationsportal ausgebaut werden. Im Justizwesen sollte Transparenz durch ein offenes Rechtsinformationssystem und kostenfreie Veröffentlichung sämtlicher Gerichtsurteile vorangetrieben und dadurch ein Beitrag zur Bekämpfung von Korruption geleistet werden.
Das neu gewählte Parlament sollte mit gutem Beispiel vorangehen und Plenarprotokolle, Dokumente und Anträge im Bundestag maschinenlesbar und frei nutzbar zur Verfügung stellen. Die Webseite Bundestag.de sollte diesbezüglich Vorbildfunktion für andere Internetseiten der Verwaltung haben.
2. Im Digitalisierungsdiskurs aktive Zivilgesellschaft fördern
Die Digitalisierung verändert unser Leben und durchdringt alle Bereiche der Gesellschaft. Die Zivilgesellschaft muss ein wesentlicher Bestandteil dieser Veränderung sein und die Welt mitgestalten, in der wir leben wollen.
Nur eine aktive Zivilgesellschaft kann der Politik und der Verwaltung als fähiger Partner in einer funktionierenden Demokratie zur Seite stehen und ein Gegengewicht zu kommerziellen Interessen bilden. Dies hat die Open Government Partnership erkannt und der Zivilgesellschaft eine klare Rolle als Partner im OGP-Prozess zugeordnet. Damit diese Rolle adäquat ausgeführt werden kann, werden Ressourcen benötigt.
Investitionen in die Wirtschaft gibt es überall – wir brauchen darüber hinaus Investitionen in die Zivilgesellschaft. Wir fordern, dass mehr öffentliche Fördermittel für zivilgesellschaftliche Projekte im digitalen Bereich niederschwellig bereitgestellt werden, um mehr Menschen zu beteiligen.
3. Offener / freier Zugang zu öffentlich finanzierter Software
Von öffentlicher Hand finanzierte Software muss öffentlich zugänglich sein. Die Verwaltung gibt jedes Jahr viel Geld für die Entwicklung von Software und der gesellschaftliche Nutzen dieser Investitionen wäre höher, wenn diese für alle nutzbar wäre. Open-Source- / Freie Software kann von allen – der Zivilgesellschaft, Unternehmen oder dem Staat – für jeden Zweck genutzt werden, ihre Funktionsweise darf überprüft werden, sie kann weiter verbreitet und auf individuelle Anforderungen angepasst werden. In der Regel sollen offenen Standards verwendet werden um ein Lock-In zu verhindern.
Wir fordern Open-Source- / Freie Software als ein grundsätzliches Kriterium bei öffentlichen Ausschreibungen für Softwareentwicklung. Dies betrifft auch den Code von Online-Angeboten und Modulen der Verwaltung, die so kostengünstiger weiterentwickelt werden könnten.
4. Digitalisierung der Verwaltung voranbringen
Bei der Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland gibt es noch Luft nach oben. Wir fordern, dass digitale Schnittstellen zwischen Verwaltung und Entwicklerinnen und Entwicklern ausgebaut werden. Dies fängt bei Schnittstellen für Online-Angebote der Verwaltung an. Die Entwicklung dieser Schnittstellen richtet sich konsequent an den Prinzipien der menschzentrierten Gestaltung aus.
Wir brauchen flankierend mehr personelle Ressourcen in Behörden, um die Digitalisierung der Verwaltung voranzubringen und eine offene Kultur gegenüber Entwicklerinnen und Entwicklern zu etablieren. Dabei könnten eigene Innovations-Einheiten innerhalb der Verwaltung (siehe USA und GB) hilfreich sein.
Davon profitieren nicht nur Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die Verwaltung selbst. Offene Daten, Schnittstellen und die einfache Nutzbarkeit von digitalen Dienstleistungen steigern die Effizienz und fördern die Nahbarkeit von und das Vertrauen in die Verwaltung. Für diese gemeinsame Positionsbestimmung haben wir das Unterschriftenverfahren angewendet.
Das Open Government Netzwerk ist ein Zusammenschluss zivilgesellschaftlicher Organisationen und Einzelpersonen, der sich für die Förderung eines offenen Regierungs- und Verwaltungshandelns in Deutschland einsetzt sowie die deutsche Teilnahme an der Open Government Partnership unterstützt. Für diese gemeinsame Positionsbestimmung haben wir das Unterschriftenverfahren angewendet. Wenn Sie ebenfalls unterzeichnen möchten, schicken sie einfach eine Mail an info@ogphub.de.
Unterzeichner
- Free Software Foundation Europe e.V.
- HUMBOLDT-VIADRINA Governance Platform gGmbH
- Offene Kommunen NRW e.V.
- Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
- Whistleblower-Netzwerk e.V.
- Dr. Alexander Dix, LL.M., Stellv. Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz
- Dr. Anke Knopp, Bloggerin und Open-Government-Beraterin
- Dr. Ansgar Klein, Geschäftsführer des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE)
- Caroline Paulick-Thiel, Politics for Tomorrow / nextlearning e. V.
- Damian Paderta – Digitalberater, Nozilla
- Georg Neumann, Senior Manager, Open Contracting Partnership
- Johanna zum Felde, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Freie Universität Berlin
- John H. Weitzmann, Teamleiter Politik und Recht, Wikimedia Deutschland
- Prof. Dr. Jörn von Lucke, The Open Government Institute (TOGI), Zeppelin Universität gGmbH
- Mark Lubkoll – Berater, Blogger
- Dr. Ole Wintermann, Senior Project Manager, Blogger
- Oliver Bildesheim, eGovernment- u. Open-Government-Berater
- Oliver Rack, Open Data Rhein-Neckar, Systemdesigner und neutraler Berater
- Thomas Tursics, Berliner Lab Lead – Code for Germany
- Dr. Tobias Knobloch, Stiftung Neue Verantwortung e.V.
- Dr. Tobias Siebenlist, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Die initiale Veröffentlichung dieser Forderungen erfolgte heute, 31.01.2018 auf der Website des Open Government Netzwerks.