[Hier nun auch die vollständige Version des Artikels von Dominic Petrak – ursprünglich am 15.03.2017 im 21stCenturyIT-Blog von CSC veröffentlicht.]

Die Bereitstellung und Nutzung von Open Data durch die öffentliche Verwaltung kommen gerade in Deutschland bislang noch recht zögerlich in Gang. Dies ist in vielen Fällen vor allem dadurch begründet, dass Entscheider und potenzielle Treiber den Aufwand und die Komplexität derartiger Vorhaben recht hoch einschätzen und vor einer Umsetzung zurückschrecken. Diese Einschätzung ist jedoch nicht korrekt: eine Veröffentlichung von Verwaltungsdaten muss ganz und gar nicht komplex und aufwändig sein.

Alle Wege beginnen mit ersten Schritten. Wie diese ersten Schritte auf dem Weg zur Erschließung des Potenzials von Open Government Data genommen werden können, skizzieren wir im Folgenden.

Den Nutzen in den Mittelpunkt stellen

Der Anfang fällt leichter und trifft auf geringeren Widerstand, wenn das erste Vorhaben zur Veröffentlichung von Verwaltungsdaten mit einem konkreten Nutzen verbunden ist, dem Erreichen eines definierten Zieles dient.

Ein solches Ziel könnte zum Beispiel sein, dass das Image der Stadt als besonders familien-, kinder- und jugendfreundlich gefördert werden soll. Hierzu kann eine zielgruppengerechte Aufbereitung des Freizeit-, Versorgungs- und Bildungsangebotes beitragen. Junge Menschen und Familien sind heute ausgesprochen online-affin und erwarten insbesondere auch von der öffentlichen Verwaltung ein zeitgemäßes Angebot mit Self-Service-Charakter. Printmedien oder ein auf einseitige Kommunikation ausgerichteter Internetauftritt werden diesem Anspruch der Zielgruppe folglich nicht gerecht. Open-Data-basierte interaktive Angebote können hier weiterhelfen.

Ein Beispiel ist das Projekt kinderbonn.de. Dieses Serviceangebot wird im Rahmen der Initiative „Code for Germany“ entwickelt. Es kombiniert Funktionalitäten des Open-Street-Map-Projektes mit offenen Daten der Stadt Bonn u.a. zu Einrichtungen, Dienstleistern und Organisationen vor Ort. Konsolidiert und um ergänzende Informationen angereichert, die für die Zielgruppe von Interesse sind, werden die Daten eingängig bereitgestellt und visualisiert.

Lösungsansätze und Herangehensweisen

Die Veröffentlichung von Verwaltungsdaten umfasst grundsätzlich die folgenden Schritte:

  • Geeigneten Datenbestand identifizieren
  • Datensatz bereitstellen
  • Datensatz beschreiben und dessen Auffindbarkeit sicherstellen
  • Datennutzung fördern und initiieren

Geeigneten Datenbestand identifizieren

Die Identifikation von geeigneten Datenbeständen sollte parallel und in Abstimmung mit der Zielsetzung einer angestrebten Veröffentlichung erfolgen, um sicher zu stellen, dass auch relevante, „zielführende“ Daten zur Verfügung stehen.

Bei der Auswahl von Datensätzen helfen folgende Positiv-Kriterien:

  • Ist der Datenbestand frei von personenbezogenen und sicherheitsrelevanten Informationen?
  • Unterliegt der Datenbestand keiner Verwendungsbeschränkung?
  • Hat kein Dritter Rechte an diesen Daten?
  • Ist der Datenbestand ggf. in anderem Format bereits online verfügbar? Zum Beispiel stehen häufig Daten wie Statistiken oder Adressen von Einrichtungen bereits als PDF-Dokumente, die aber nicht maschinenlesbar sind, öffentlich zum Download bereit.
  • Liegen die Daten in einem Format vor, das sich auf einfache Weise veröffentlichen lässt? Solche Formate sind zum Beispiel Datensätze in CSV-Dateien (oder Daten, die in einer Tabellenkalkulation gepflegt werden und sich im CSV-Format exportieren lassen), XML-Dokumente, JSON-Dokumente…). Ggf. findet sich in der IT-Abteilung sicher ein Ansprechpartner, der diese Bewertung in kürzester Zeit, wenn nicht sofort, vornehmen kann.

Es muss sich übrigens im ersten Schritt nicht um komlexe, statistische Zahlenwerke handeln. Einfacher verständliche Daten sind auch schneller aufzubereiten, bereitzustellen und nachzunutzen.

Datensatz bereitstellen

Im zweiten Schritt sind die Daten online bereit zu stellen, sofern der Datensatz noch nicht bereits in geeignetem Format online verfügbar ist.

Dies kann im einfachsten Fall über die eigene Webseite oder andere eigene (alternativ externe, frei nutzbare) Online-Dienste als Download (oder über eine Schnittstelle) geschehen.

Bei Veröffentlichung ist es wichtig, dass geeignete Nutzungsbestimmungen ausgewiesen und hinterlegt werden. Hier bietet sich eine der beiden Varianten (aktuell „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0? und „Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0?) der Datenlizenz Deutschland an, die offiziell als offene Lizenzen anerkannt sind.

Datensatz beschreiben und dessen Auffindbarkeit sicherstellen

Datensätze sind in aller Regel nicht selbsterklärend. Auch führt die im letzten Schritt hergestellte Verfügbarkeit eines Datensatzes zum Beispiel als CSV-Datei nicht automatisch dazu, dass der Datensatz auch von interessierten Nutzern und Verwertern gefunden wird.

Es ist dazu erforderlich, den Datensatz zu beschreiben und zu verlinken. Dies geschieht über sogenannte „Open-Data-Portale“ (oder „Datenportale“). Die Bezeichnung ist dabei etwas irreführend, da die eigentlichen Daten in aller Regel nicht über diese Portale veröffentlicht werden, sondern nur eine formale Beschreibung, die „Metadaten“, und eine Verlinkung des Datensatzes.

Die Beschreibung eines Datensatzes, also die Angabe der Metadaten, erfolgt im Open-Data-Portal nach einheitlichen Regeln. Metadaten sind zum Beispiel der Titel, eine freitextliche Beschreibung, Angaben zu einem zuständigen Ansprechpartner und zu den Nutzungsbestimmungen. Welche Angaben in welcher Form vorgenommen werden müssen, sollen oder können, ist im „Metadatenschema“ des Open-Data-Portals festgelegt.

Die EU verwendet hier den Standard „DCAT-AP“. Die Fachgruppe GovData erstellt eine hierzu konforme Ausprägung „DCAT-AP.DE“ zur Standardisierung der Beschreibung von Metadaten zu Datensätzen der öffentlichen Verwaltung in Deutschland.

Der Aufbau eines eigenen Open-Data-Portals (sprich: eines Metadaten-Portals) ist nicht zwingend erforderlich. Es ist möglich und durchaus von den jeweiligen Initiativen erwünscht, dass die Metadaten zu offenen Verwaltungsdaten von Verwaltungsorganisationen des Bundes, der Länder und von Kommunen in bereits bestehenden Portalen beschrieben und verlinkt werden.  Es ist einfacher für Interessierte, wenn sie möglichst wenige verschiedene Kataloge nach für ihre Zwecke in Frage kommenden Datensätzen durchsuchen müssen.

Hier bieten sich das GovData-Portal des Bundes, die mCLOUD des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für ressortverwandte Daten oder auch eines der Landesportale (z.B. Open Data Bayern oder Transparenzportal Hamburg) an.

Wird – früher oder später – angestrebt, ein auf die eigene Kommune oder Region fokussiertes Open-Data-Portal aufzubauen und zu nutzen, sollte dies auf Basis entsprechend auf offene Standards und Open-Source-Komponenten setzen. Hier bietet sich „CKAN“ an. „CKAN“ steht für „Comprehensive Knowledge Archive Network“ und gilt als de-facto-Standard für Datenkatalogsoftware im Bereich Open Data. Hinter CKAN steht die gemeinnützige „OKFN“ („Open Knowledge Foundation“).

Datennutzung fördern und initiieren

Wurden diese ersten drei Schritte durchgeführt, können zielgerichtet und nutzenorientiert neue mehrwertstiftende Dienste und Angebote basierend auf den nun auffindbaren und verfügbaren Daten umgesetzt werden.

Bewährt haben sich hier neben Aufrufen in den sozialen Netzen die Bewerbung und Vorstellung der Daten im Rahmen von Ideen- oder Programmierwettbewerben, die Unterstützung bzw. Durchführung sogenannter Hack Days und Hackathons, gegebenenfalls eingebettet in internationale Aktionstage wie den regelmäßigen „Open Data Day“.

Auf diese Weise können die Datensätze bekannt gemacht und die konkrete Nachnutzung und Innovation, gegebenenfalls auch unter Vorgabe von Anwendungsfeldern und Themen (im Beispiel etwa ein Programmierwettbewerb unter der Überschrift „Junge Familien, Kinder- und Jugendförderung in der Region XY“), angeregt und gefördert werden.

Einfach machen, es kann nur gut werden

Das Thema Open Data wird häufig als sehr technisch, komplex und aufwändig wahrgenommen. Von einer Veröffentlichung von Verwaltungsdaten wird aufgrund derartiger Einschätzungen in vielen Fällen abgesehen.

Wie wir hoffen in diesem Beitrag dargestellt zu haben, gibt es jedoch durchaus Möglichkeiten und Herangehensweisen, die geeignet sind, Datensätze schrittweise, mit geringem Haushaltsmitteleinsatz und überschaubarem Arbeitsaufwand für potenzielle Nutzer auffindbar bereitzustellen. So ist es zum Beispiel auch kleineren Kommunen und Verwaltungsorganisationen möglich, mit offenen Verwaltungsdaten Innovation, Zusammenarbeit und Beteiligung zu fördern, damit Nutzen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung zu schaffen und die Umsetzung politischer Ziele zu unterstützen.

Daher abschließend die Empfehlung: einfach machen, es kann nur gut werden!